Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Datenschutz
(1) Sämtliche von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden wir ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erheben, verarbeiten und speichern. (2) Ihre personenbezogenen Daten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden zur Abwicklung der zwischen uns abgeschlossenen Verträge verwendet, zum Beispiel zur Rechnungslegung an die von Ihnen angegebene Adresse. Sie können der darüber hinausgehenden Nutzung Ihrer Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote widersprechen. Eine formlose schriftliche Mitteilung per Brief, Fax oder E-Mail genügt. (3) Ihre personenbezogenen Daten, welche erforderlich sind, um die Inanspruchnahme unserer Angebote zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), werden zunächst ausschließlich zur Abwicklung der zwischen uns abgeschlossenen Verträge verwendet. Solche Nutzungsdaten sind insbesondere die Merkmale zu Ihrer Identifikation als Nutzer, Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung und Angaben über die von Ihnen als Nutzer in Anspruch genommenen Telemedien. Solche Nutzungsdaten werden wir darüber hinaus für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Telemedien zur Erstellung von Nutzungsprofilen unter Verwendung von Pseudonymen verwenden. Sie sind berechtigt und haben die Möglichkeit, dieser Nutzung Ihrer Nutzungsdaten in Schriftform per E-Mail, Fax oder Brief an die Zentrumsadresse zu widersprechen. Unter keinen Umständen werden Nutzungsprofile mit den entsprechenden Daten zusammengeführt. (4) Während des Trainings entstehen gelegentlich Fotos, Video- oder Audioaufnahmen. Sollte ein Teilnehmer der Veröffentlichung in jeglicher Form nicht zustimmen, ist dieses schriftlich zu vermerken. Ansonsten sind diese Aufnahmen für jegliche Verwendung freigegeben.

§ 2 Angebote der Hundeschule Möllers
(1) Das Ausbildungsangebot umfasst Einzel- sowie Gruppenstunden. Diese beinhaltet die theoretische als auch praktische Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen des Hundes/ der Hunde. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Ernährung, Erziehung und vieles mehr vermittelt. (2) Die Aufnahme des Hundes und Hundehalters in eine Gruppenstunde erfolgt nach Abstimmung mit dem Trainer. Das Vorliegen der Ausbildungsvoraussetzungen des Hundes für eine Aufnahme in die Gruppenstunde wird ausschließlich durch die Hundeschule Möllers beurteilt. Die Hundeschule Möllers ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen. (3) Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Zur Unterrichtszeit gehören auch das anschließende Beratungsgespräch, die Bezahlung der Unterrichtsstunde sowie die Begleitung vom und zum Abholpunkt (z.B. Parkplatz). Verspätungen des Trainers werden durch Verlängerung des Termins ausgeglichen. (4) Der Unterricht erfolgt auf einem vereinbarten Trainingsplatz, bei den Kunden zu Hause oder an einem zuvor vereinbarten Treffpunkt.

§ 3 Preise Zahlungsbedingungen
Die Anmeldung zu den Kursangeboten und Seminaren der Hundeschule Möllers sind verbindlich und verpflichten zur Zahlung der Kursgebühr. Der/die Teilnehmer/in kann ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Dies hat schriftlich per Post oder per e-mail zu erfolgen an: Thorsten Möllers, Hennewiger Weg 45, 45721 Haltern am See oder info@hundeschule-moellers.de Das Eingangsdatum ist ausschlaggebend für den Termin des Rückstritts. Wird der jeweilige Kurs bzw. Seminar nicht mindestens 14 Tage vor Beginn abgesagt, ist die Hälfte der jeweiligen Kursgebühr zu zahlen oder ein Ersatzteilnehmer zu stellen. Weniger als 1 Woche vor Kursbeginn ist keine Abmeldung mehr möglich und der gesamte Kursbeitrag wird fällig. Der Teilnehmer kann jedoch einen Ersatzteilnehmer stellen. Einzelstunden müssen mindesten 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden ansonsten wird der volle Preis berechnet.

§ 4 Teilnahmebedingungen
(1) Der Kunde versichert, dass sein Hund geimpft, behördlich angemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist. Eine ausdrückliche Kontrolle der Unterlagen vor jeder Trainingseinheit oder jedem Seminarangebot muss nicht zwingend stattfinden, da der Kunde mit seiner Buchung das Vorhandensein dieser Unterlagen bestätigt. Der Impfausweis ist zur ersten Unterrichtseinheit unaufgefordert vorzuzeigen. Auf Verlangen hat der Kunde die Anmeldebescheinigung und Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen. (2) Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat. Chronische Erkrankungen sind dem Trainer bei Ausbildungsbeginn mitzuteilen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, der Hundeschule Möllers über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde oder Seminarbeginns zu informieren. (3) Der Kunde hat die Hundeschule Möllers vor Beginn der Unterrichtsstunde oder des Seminars über die Läufigkeit einer Hündin zu unterrichten. (4) Ausschluss vom Training und den Angeboten (4.1) Die Hundeschule Möllers ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten oder Läufigkeit einer Hündin vom Unterricht oder Seminar auszuschließen. (4.2) Die Hundeschule Möllers ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen oder den Abbruch des Seminars zu veranlassen. Dann muss eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. (4.3.) Die Hundeschule Möllers hat das Recht, Kunden und deren Hunde vom Training auszuschließen und des Platzes zu verweisen, wenn sie: alkoholisiert sind, den Unterricht auch nach Aufforderung der Unterlassung wiederholt stören, Aufforderungen (die der Ordnung und Sicherheit der Teilnehmer oder deren Hunde dienen) nach erneuter Wiederholung nicht Folge leisten, nazistische oder rassistische Äußerungen tätigen, den/die Trainer und andere Kunden beleidigen oder belästigen. Das Training kann ebenfalls abgebrochen werden, wenn der Hundehalter grob fahrlässig handelt oder dem Hund Schmerzen bzw. Gewalt zufügt. In diesen Fällen ist keine Rückvergütung möglich. (5) Die Aufnahme des Hundes mit Besitzer in eine Gruppenstunde erfolgt nach Abstimmung mit dem Trainer. Das Vorliegen der Ausbildungsvoraussetzungen des Hundes für eine Aufnahme in die Gruppenstunde wird ausschließlich durch die Hundeschule Möllers festgestellt. (6) Die Hundeschule Möllers übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungs- oder Seminarzieles. Die Ausbildung / das Seminar wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes, nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren. (7) Der Kunde wurde ausführlich darüber belehrt, dass die durch die Hundeschule Möllers gelehrten Ausbildungsmethoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichts- oder Seminarstunden Erfolg haben.

§ 5 Haftungsbeschränkung
(1) Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen. Im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftungssumme ist auf die erhobene Teilnahmegebühr beschränkt. Die Hundeschule Möllers übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Dritte und deren Tieren verursacht wurden. Die Hundeschule Möllers ist nicht verpflichtet, sich auf die Geltendmachung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung verweisen zu lassen. (2) Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung des Trainers handelt und sich auf dem von der Hundeschule Möllers genutzten Geländes befindet. Soweit der Kunde durch den Trainer der Hundeschule Möllers aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür. Der Kunde informiert sich eigenständig über die örtlichen Gegebenheiten. Der Kunde informiert sich auch über die das Übungsgelände umgrenzenden Straßen, welche auch stark befahren sein können, ausdrücklich selbst. (3) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit weder für die ständige noch für die ununterbrochene Verfügbarkeit unseres Online- Angebotssystems.

§ 6 Tierschutz
Die Verwendung von Strom-, Stachel- und Endloswürgehalsbändern, sowie die Verwendung sonstiger tierschutzwidriger Hilfsmittel sind gänzlich untersagt. Sollte ein Teilnehmer auf diese Hilfsmittel nicht verzichten wollen, kann er ohne Ersatzleistung vom Training ausgeschlossen werde Suche nach: